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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 VE 4/14

Gesetze: SVG § 88 Abs. 1 S. 1; SGG § 202 S. 1; SVG § 81 Abs. 1; SVG § 81 Abs. 6 S. 2; BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Hörverlust im extremen Hochtonbereich über 10.000 Hz ist nach der derzeit herrschenden medizinischen Lehrauffassung für eine Lärmschwerhörigkeit untypisch.

2. Ein Tinnitus ist im Zusammenhang mit einer Lärmschwerhörigkeit als bloße Begleiterkrankung anzusehen. Frequenzänderungen in der Wahrnehmung des Tinnitus deuten eher darauf hin, dass insbesondere psychiatrische Alternativursachen kritisch zu prüfen sind.

Fundstelle(n):
RAAAG-56505

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