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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 AS 640/14

Gesetze: SGB II § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; SGB II § 12 Abs. 3 S. 2; SGB II § 22 Abs. 1 S. 3; SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 6 Alt. 2; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 8

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch bei Leistungsberechtigen, die ein Eigenheim selbst bewohnen, kommt eine Gesamtbetrachtung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Prüfung von Kostensenkungsobliegenheiten in Betracht.

2. Solange ein selbst bewohntes Eigenheim nach § 12 Abs. 1 SGB II nicht verwertbar oder nach § 12 Abs. 3 SGB II nicht als Vermögen zu berücksichtigen ist, ist das geschützte Vermögen wegen dieses Schutzes so zu behandeln, als sei es nicht vorhanden.

3. Zur Möglichkeit der Gesamtbetrachtung der KdU nach der Rechtsprechung des BSG bei Eigenheimen.

Fundstelle(n):
YAAAG-56491

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