Eine Abweichung vom Kopfteilprinzip bei den KdU nach der Rechtsprechung des BSG ist nicht geboten, wenn das mit dem Leistungsberechtigten in einer Wohnung zusammen lebende - erwachsene und berufstätige - Kind, das keine SGB II-Leistungen bezieht, sich an der Miete nicht beteiligt, aber die monatlichen Raten für einen im wirtschaftlichen Interesse des Leistungsempfängers abgeschlossenen Darlehensvertrag zahlt, soweit zwischen dem "unentgeltlichen Wohnen" des Kindes und dem Darlehensvertrag kein rechtlicher und/oder tatsächlicher Zusammenhang besteht.
Fundstelle(n): HAAAG-56462
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.