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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 3770/16

Leitsatz

Leitsatz:

Wer nach Rückfall in die Alkoholsucht in suizidaler Absicht den direkten Arbeitsweg verlässt und die Fahrbahn vor einem entgegenkommenden Lkw betritt, der steht nicht unter Unfallversicherungsschutz. Nur wenn ungeklärt oder unklärbar ist, ob der Unfall darauf beruht, so trägt die Berufsgenossenschaft die Beweislast für eine suizidale Absicht.

Fundstelle(n):
RAAAG-56424

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