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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 U 3293/16

Leitsatz

Leitsatz:

1. Dem Tatsachengericht ist es nicht verwehrt, Feststellungen allein auf die Angaben eines Beteiligen zu stützen.

2. Geringfügig Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert, selbst wenn es der Arbeitgeber unterlässt, die Tätigkeit oder das Arbeitsentgelt zu melden.

Fundstelle(n):
HAAAG-56423

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