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EuGH | Zur „bewegten Lieferung“ im Reihengeschäft
In einem Reihengeschäft ist die Bestimmung der „bewegten Lieferung“ wichtig für die Bestimmung der Leistungsorte der einzelnen Lieferungen sowie für die Frage, welche der Lieferungen unter den weiteren Voraussetzungen z. B. als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhrlieferung zu behandeln ist. Bereits vor Jahren hat der EuGH in Zweifel gezogen, ob die Regelungen des deutschen Umsatzsteuerrechts zur Zuordnung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft (§ 3 Abs. 6 Satz 5 UStG) mit dem EU-Recht vereinbar sind. In einem neuen Urteil hat der EuGH im Zuge der nötigen umfassenden Würdigung aller besonderen Umstände des Einzelfalls besonderen Nachdruck auf die Frage gelegt, ob die Lieferung der Ware vor dem Transport erfolgte.
[i]Warenbewegung erst in der zweiten Lieferung in der Kette bei erklärter Absicht des Weiterverkaufs vor dem ExportDie litauische Klägerin importierte Tiefkühlfisch, den sie an eine e...