Wiederkehrende Beiträge
2. Aufl. 2017
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Fünfter Teil: Kommentierte Satzungsmuster
§ 10 Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
I. Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
Satzung zur Erhebung von
wiederkehrenden Beiträgen
für den
Ausbau von Verkehrsanlagen
Der Gemeinderat/Stadtrat hat aufgrund des
§ 24 der Gemeindeordnung
(GemO) und
der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
INHALTSÜBERSICHT:
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§ 1 Erhebung
von Ausbaubeiträgen |
§ 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen
|
§ 3 Ermittlungsgebiete
|
§ 4 Gegenstand der
Beitragspflicht |
§ 5
Gemeindeanteil |
§ 6
Beitragsmaßstab |
§ 7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke |
§ 8 Entstehung des Beitragsanspruches
|
§ 9 Vorausleistungen
|
§ 10 Ablösung des
Ausbaubeitrages |
§ 11
Beitragsschuldner |
§ 12
Veranlagung und Fälligkeit |
§ 13 Übergangsregelung |
§ 14 Öffentliche Last |
§ 15 Inkrafttreten
|
§ 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen
(1) Die Gemeinde/Stadt* erhebt wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Sa...