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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 12 K 1044/15 EFG 2017 S. 1585 Nr. 19

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 20, SGB IV § 7b, SGB IV § 7f

Übertragung eines Zeitwertkonto-Guthabens bei Arbeitgeberwechsel ist nicht steuerbar

Zufluss von Arbeitslohn erst bei Auszahlung aus dem Zeitwertkonto

Verzinsung des Zeitwertkontos führt zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit

Leitsatz

1. Die Übertragung eines Guthabens auf einem Zeitwertkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber ist nicht steuerbar. Der neue Arbeitgeber tritt an die Stelle des bisherigen Arbeitgebers und übernimmt dessen Verpflichtungen aus dem Wertguthaben im Wege der Schuldübernahme. Leistungen aus dem Wertguthaben durch den neuen Arbeitgeber gehören zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

2. Als Arbeitslohn zu versteuern ist noch nicht die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto, sondern erst die Auszahlung aus diesem.

3. Wird der Betrag auf dem Zeitwertkonto verzinst, so sind die nach Ablauf des Ausgleichszeitraums ausgezahlten Zinsen keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern durch das Dienstverhältnis veranlasste Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, die im Zeitpunkt der Auszahlung und nicht schon im Moment der Gutschrift auf dem Konto zu versteuern sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DB 2017 S. 18 Nr. 41
DStR 2018 S. 6 Nr. 25
DStRE 2018 S. 776 Nr. 13
EFG 2017 S. 1585 Nr. 19
EStB 2018 S. 75 Nr. 2
GStB 2018 S. 37 Nr. 2
KÖSDI 2017 S. 20511 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2017 S. 3186
OAAAG-56331

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