Übergang des Verlustabzugs bei Einbringung des Betriebes einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft
Unternehmer- und Unternehmensidentität
Leitsatz
1. Bei Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft kann der in dem Unternehmen vor Einbringung entstandene Fehlbetrag
auf Ebene der Personengesellschaft auch weiterhin insgesamt, jedoch nur von dem Betrag abgezogen werden, der vom gesamten
Gewerbeertrag entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel auf den oder die einbringenden Mitunternehmer entfällt.
2. Das Merkmal der Unternehmensidentität bleibt bei der Einbringung eines Betriebes in eine Personengesellschaft auch dann
von Bedeutung, wenn Einbringender eine Kapitalgesellschaft ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DB 2017 S. 18 Nr. 41 DStR 2018 S. 10 Nr. 12 DStRE 2018 S. 661 Nr. 11 EFG 2017 S. 1604 Nr. 19 EStB 2018 S. 75 Nr. 2 GmbH-StB 2018 S. 24 Nr. 1 KÖSDI 2017 S. 20510 Nr. 11 XAAAG-56328
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