Aufwendungen einer GmbH für Koi-Teich auf einem Grundstück der Ehefrau des Alleingesellschafters und Geschäftsführers der
GmbH als vGA
Leitsatz
1. Auch wenn eine GmbH neben ihrem Hauptzweck in untergeordnetem Umfang u. a. auch Teichsteuerungsanlagen für Fischteiche
herstellt, ist es gleichwohl nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Aufwendungen der GmbH für einen Koi-Fischteich (Koi-Fische,
Pflanzen, Teichanlage usw.) auf einem von der Ehefrau des Alleingesellschafters der GmbH angemieteten, u.a. mit einem Einfamilienhaus
bebauten Grundstück als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sind, wenn sie nicht durch betriebliche Erfordernisse
der GmbH, sondern ausschließlich durch die persönlichen Interessen des Gesellschafter-Geschäftsführers als Koi-Liebhaber und
als Koi-Züchter veranlasst sind.
2. Für eine Veranlassung durch die persönlichen Interessen des Gesellschafter-Geschäftsführers spricht es u. a., wenn die
GmbH in dem Teilbereich „Teichsteuerungsanlagen” bislang über Jahre hinweg nur Verluste erzielt hat, auf dem Betriebsgrundstück
der GmbH zudem ohnehin schon über einen Koi-Teich verfügt und wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann nicht einen
derartigen kostenintensiven und verlustverursachenden Aufwand für Fische und Teiche betreiben würde.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): VAAAG-56320
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