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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 6 V 46/06

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 S. 2, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, GmbHG § 43, AktG § 93 Abs. 1 S. 1

Aufwendungen einer GmbH für Koi-Teich auf einem Grundstück der Ehefrau des Alleingesellschafters und Geschäftsführers der GmbH als vGA

Leitsatz

1. Auch wenn eine GmbH neben ihrem Hauptzweck in untergeordnetem Umfang u. a. auch Teichsteuerungsanlagen für Fischteiche herstellt, ist es gleichwohl nicht ernstlich zweifelhaft, dass die Aufwendungen der GmbH für einen Koi-Fischteich (Koi-Fische, Pflanzen, Teichanlage usw.) auf einem von der Ehefrau des Alleingesellschafters der GmbH angemieteten, u.a. mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln sind, wenn sie nicht durch betriebliche Erfordernisse der GmbH, sondern ausschließlich durch die persönlichen Interessen des Gesellschafter-Geschäftsführers als Koi-Liebhaber und als Koi-Züchter veranlasst sind.

2. Für eine Veranlassung durch die persönlichen Interessen des Gesellschafter-Geschäftsführers spricht es u. a., wenn die GmbH in dem Teilbereich „Teichsteuerungsanlagen” bislang über Jahre hinweg nur Verluste erzielt hat, auf dem Betriebsgrundstück der GmbH zudem ohnehin schon über einen Koi-Teich verfügt und wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Kaufmann nicht einen derartigen kostenintensiven und verlustverursachenden Aufwand für Fische und Teiche betreiben würde.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAG-56320

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