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FG Köln Beschluss v. - 15 K 950/13 EFG 2017 S. 1656 Nr. 20

Gesetze: EStG 2008 § 10 Abs 1 Nr 2AEUV Art 49 AEUVArt 54 EStG§ 1 Abs 4 EStG 2008 § 50 Abs 1 Satz 3

Beschränkte Steuerpflicht

Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen europarechtswidrig?

Leitsatz

Es ist zweifelhaft, ob § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG in der im VZ 2008 geltenden Fassung, welcher einen Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG 2008 für beschränkt Steuerpflichtige ausschließt (vorliegend Pflichtbeiträge zu einer berufsständischen Altersvorsorgeeinrichtung, Zusatzbeiträge an eine berufsständische Altersvorsorgeeinrichtung, Beiträge im Rahmen einer privaten Rentenversicherung), mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 18 Nr. 36
EFG 2017 S. 1656 Nr. 20
EStB 2018 S. 77 Nr. 2
ErbStB 2017 S. 334 Nr. 11
KSR direkt 2017 S. 12 Nr. 11
KÖSDI 2017 S. 20507 Nr. 11
OAAAG-56318

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