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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 11 K 11006/14

Gesetze: UStG 1999 § 12 Abs 1UStG 1999 § 12 Abs 2UStG 2005 § 12 Abs 1UStG 2005 § 12 Abs 2 KN Pos 9019 UStG VZ 2005

Umsatzsteuersatz für die Lieferung von Beatmungsmasken

Leitsatz

Beatmungsmasken, die ein Zahntechniker auf ärztliche Verordnung zur Benutzung durch Schwerstkranke (außerhalb der Zahntechnik) liefert, unterliegen dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 10 Nr. 11
DStRE 2017 S. 610 Nr. 10
EAAAG-56317

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