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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 966

Verbesserung der Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtungen?

Professor Dr. Gerhard Pape

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAG-55973 Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom (BGBl 2017 I S. 654) ist am in Kraft getreten und auf sämtliche ab diesem Datum eröffnete Insolvenzverfahren anzuwenden. Ziel der Reform ist insbesondere die Entschärfung der als zu streng empfundenen Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO). Ob dieses Ziel im Blick auf die sehr komplex geratenen und stark auslegungsbedürftigen Vorschriften erreicht wird, erscheint eher zweifelhaft. Für die Praxis schwieriger wird die Einschätzung von Anfechtungsrisiken durch die Neuregelungen allemal.

Ausführlicher Beitrag s. .

Änderung der Vorsatzanfechtung

[i]Starke Differenzierung nach verschiedenen RechtshandlungenDie Neuregelung der Vorsatzanfechtung führt zu einer Vielzahl von Differenzierungen. Hinsichtlich der Art der angefochtenen Rechtshandlungen des Schuldners muss neuerdings zwischen Deckungshandlungen außerhalb der Krise, bei denen sich die Anfechtungsfrist auf die letzten vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verkürzt, und anderen benachteiligenden Rechtshandlungen, bei denen es bei der bisherigen Anfechtungsfrist von zehn Jahren bleibt, differenziert werden...