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LSG Hessen 30.08.2017 L 9 U 205/16, NWB 37/2017 S. 2816

Sozialversicherungsrecht | Wanderung von Bierstation zu Bierstation kein gesetzlich unfallversicherter Betriebssport

Verunglückt eine Arbeitnehmerin bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit, steht der Arbeitsunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch, wenn der Unfall sich während des Betriebssports oder einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ereignet. Eine Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist allerdings kein Betriebssport. Und nehmen nur einige Mitarbeiter an einer durch Dritte organisierten Großveranstaltung teil, ist dies auch keine Gemeinschaftsveranstaltung, für die ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bestehen würde.

Anmerkung:

Die klagende Lohnbuchhalterin, die in einer Steuerfachanwaltskanzlei mit insgesamt zehn Beschäftigten tätig ist, nahm mit zwei anderen Mitarbeiterinnen der Buchhaltungsabteilung und weiteren 2.500 Personen an einer von eine...