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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 5 KR 20/15

Gesetze: SGB IV § 7 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Nur im Gesellschaftsvertrag geregelte Minderheitenrechte haben sozialversicherungsrechtliche Bedeutung.

2. Vereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages (hier: Stimmrechtsvereinbarung), die nicht notariell beurkundet und nicht ins Handelsregister eingetragen sind, haben hingegen keine sozialversicherungsrechtliche Bedeutung.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 2183 Nr. 40
TAAAG-56082

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