Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Betreuung eines Haustieres
Leitsatz
Haushaltsnahe Aufwendungen sind in Anlehnung an den Begriff „Hauswirtschaftlich” solche Tätigkeiten, die üblicherweise zur
Versorgung der dort lebenden Familie in einem Privathaushalt erbracht werden.
Aufwendungen für das Ausführen eines Hundes sind als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne von § 35a EStG anzusehen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2598 Nr. 44 EFG 2017 S. 1446 Nr. 17 KÖSDI 2017 S. 20433 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2017 S. 2808 NWB-Eilnachricht Nr. 51/2017 S. 5 FAAAG-55991
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