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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 5 KO 5/16

Gesetze: RVG-VV Nr. 3200

Verfahrensgebühr im AdV-Verfahren

Leitsatz

  1. In einem FG-Verfahren, das die gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden vor dem FG zum Gegenstand hat, fällt gemäß 3.2.1. Nr. 1 VV RVG i.V.m. 2. Nr. 3200 VV RVG eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 an.

  2. Der zweite Abschnitt des VV RVG befasst sich mit den Gebühren für Verfahren vor dem Berufungs- oder Revisionsgericht sowie vor dem FG und für bestimmte Beschwerden. In diesen Verfahren fällt grds. eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 und nicht von 1,3 an.

Fundstelle(n):
UAAAG-55986

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