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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 1380/14 Erb EFG 2017 S. 1523 Nr. 18

Gesetze: ErbStG 1997 § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, ErbStG 1997 § 13a Abs. 2, ErbStG 1997 § 13a Abs. 4 Nr. 1

Schenkungsteuer: Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen – Erwerb eines KG-Anteils – Erforderlichkeit der anteiligen Übertragung des Sonderbetriebsvermögens

Leitsatz

Die Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen nach § 13a Abs. 2 ErbStG kann bei der Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft nicht gewährt werden, wenn der Schenker das auf den Anteil entfallende betriebswesentliche Sonderbetriebsvermögen zurückbehält.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1942 Nr. 34
BB 2017 S. 2070 Nr. 36
EFG 2017 S. 1523 Nr. 18
ErbBstg 2017 S. 244 Nr. 10
ErbStB 2017 S. 365 Nr. 12
GmbH-StB 2018 S. 28 Nr. 1
AAAAG-55984

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