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Verpflichtung zur Übermittlung einer Einkommensteuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz
Die Frage der Verfassungs- und Verhältnismäßigkeit der Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach amtlichem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung gem. § 25 Abs. 4 Satz 1 EStG ist jedenfalls für Stpfl. mit Gewinneinkünften, die zugleich Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen elektronisch zu übermitteln haben, durch die BFH-Rechtsprechung bereits geklärt bzw. bejaht worden (Bezug: § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; § 25 Abs. 4 EStG; § 150 Abs. 8 AO).
Der XI. Senat des BFH hat hinsichtlich der Pflicht zur Datenfernübermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen nach § 18 Abs. 1 UStG i. V. mit § 150 Abs. 8 AO die Verhältnis- und Verfassungsmäßigkeit der Datenfernübermittlung bereits bestätigt ( NWB LAAAE-06824, BStBl 2012 II S. 477 = Kurzinfo StuB 2012 S. 494 NWB JAAAE-11614). Im Rahmen der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit wurden in der Entscheidung sowohl g...