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Bayerisches Landesamt für Steuern 23.07.2017 S 2134.2.1-33/2 St32, StuB 17/2017 S. 680

Abschreibungen auf nach dem entgeltlich erworbene Zahlungsansprüche in der Landwirtschaft nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2013

Nach bundeseinheitlicher Auffassung sind nach dem 31.12. 2014 entgeltlich erworbene Zahlungsansprüche nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2013 (GAP-Reform 2013) mit den Anschaffungskosten zu bewerten und nach § 7 Abs. 1 EStG linear abzuschreiben.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in Anlehnung an die BFH-Rechtsprechung (Urteil vom - IV R 6/12 NWB GAAAF-70519, BStBl 2017 II S. 45 = Kurzinfo StuB 2016 S. 316 NWB HAAAF-71197) zunächst auf zehn Jahre zu schätzen. Eine kürzere (Rest-)Nutzungsdauer ist erst ab dem Zeitpunkt zugrunde zu legen, ab dem konkret absehbar ist, dass die Zahlungsansprüche früher enden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem NWB WAAAF-89285 (BStBl 2017 I S. 33 = StuB 2017 S. 31 NWB VAAAF-89913) nicht beanstandet wird, wenn die Anschaffungskosten von nach dem ...