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EFRAG-Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen an IFRS 8 und IAS 34
Der IASB hatte Ende März einen Entwurf mit Änderungen an IFRS 8 sowie IAS 34 (ED/2017/2) veröffentlicht, die Resultat des Post-Implementation Review (PIR) zu IFRS 8 sind. Vorgesehen ist u. a. eine Klarstellung zur Person des Hauptentscheidungsträgers. Zukünftig soll im Anhang sowohl der Titel als auch die Rolle des Hauptentscheidungsträgers angegeben werden. Weiterhin sollen zur Erklärung der Aggregation nach IFRS 8.12 zusätzliche Beispiele aufgenommen werden. Zudem sollen die Überleitungspositionen mit einem hinreichenden Detailierungsgrad verständlich erläutert werden, anstatt neue Positionen einzuführen. Eine tiefergreifende Änderung betrifft aber die (vorgesehene) Erläuterung einer abweichenden Segmentierung im Abschluss zu anderen Teilen der Finanzberichterstattung. Solche Abweichungen sollen nun explizit erläu...