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Insolvenzrecht | Unzulässiger Insolvenzantrag von Gesellschaftern einer UG ohne Geschäftsführer
Hat eine UG keinen Geschäftsführer (mehr), ist sie als juristische Person zwar insolvenzfähig (§ 11 InsO). Da sie aber durch den Geschäftsführer vertreten wird (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GmbHG), wird sie prozessunfähig, wenn sie über keinen Vertreter mehr verfügt (§ 4 InsO, § 51 ZPO; vgl. NWB QAAAD-57385). Der Insolvenzantrag eines Gesellschafters (§ 15a Abs. 1 InsO) ist daher mangels Prozessfähigkeit als unzulässig zurückzuweisen, wenn dieser nicht nachfolgend einen gesetzlichen Organvertreter der Gesellschaft neu bestellt. Die alternative Bestellung eines Notgeschäftsführers zur Herstellung der Prozessfähigkeit ist dabei nicht vom Insolvenzgericht, sondern vom Gesellschafter selbst zu betreiben.
Die nicht zur aktiven (außer-)gerichtlichen Vertretung der GmbH befugten Gesellschafter sind in der Lage und auch dazu ve...