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OLG München 23.06.2016 23 U 4531/15, NWB 36/2017 S. 2734

Gesellschaftsrecht | Reichweite der Treuepflicht der Gesellschafter

Dass eine Maßnahme im Interesse der Gesellschaft liegt, die Zwecke der Gesellschaft fördert und die Zustimmung dem Gesellschafter zumutbar ist, genügt nicht, um eine Zustimmungspflicht des Gesellschafters zu begründen oder eine entgegenstehende Stimmabgabe als unwirksam anzusehen.

Anmerkung:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Ablehnung eines Beschlussantrags in einer gemeinsamen Gesellschafterversammlung der [i]infoCenter „GmbH-Gesellschafterversammlung“ NWB CAAAB-05663 beklagten GmbH und ihrer Tochtergesellschaft, nach einem geeigneten GF-Kandidaten für die Tochtergesellschaft zu suchen und dazu ggf. eine Personalagentur einzuschalten. Die Gesellschafter der Familie S. der Beklagten seien nicht aufgrund ihrer Treuepflicht verpflichtet gewesen, dem Beschlussantrag zuzustimmen, meinte das OLG München. Nach der Rechtsprechung des BGH müs...