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FG Sachsen 22.03.2017 6 K 575/15, NWB 36/2017 S. 2732

Abgabenordnung | Schätzungsbefugnis des Finanzamts

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Etwaige Mitwirkungsmängel bei einer Verprobung des Wareneinsatzes sind nicht mit Buchführungsmängeln gleichzusetzen und berechtigen demzufolge nicht zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen. (2) Eine eher grobe, überschlagsmäßige Berechnung zur Verprobung des Wareneinsatzes ist nicht geeignet, eine Schätzungsbefugnis zu begründen. (3) Da eine Nachkalkulation mit Unsicherheitsfaktoren verbunden ist und ihrem Wesen nach selbst eine Schätzung darstellt, so dass also die Schätzungsbefugnis erst durch eine [i]infoCenter „Schätzung“ NWB TAAAB-04869 Schätzung begründet wird, müssen an diese hohe Anforderungen gestellt werden. Sie muss einwandfrei erfolgen, den Unsicherheiten Rechnung tragen und zu dem Ergebnis führen, dass das Buchführungsergebnis ...