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Abgabenordnung | Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf elektronische Einspruchseinreichung
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung nach dem unrichtig i. S. des § 356 Abs. 2 AO. Die Einspruchsfrist beträgt sodann ein Jahr.