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NWB Nr. 36 vom Seite 2737

BSG verneint den „Broterwerb“ durch Ausübung eines Ratsmandats

[i]BSG, Urteil vom 18.2.2016 - B 3 KS 1/15 RDas BSG hat entschieden, dass die Künstlersozialkasse die Mitgliedschaft einer selbstständigen Journalistin nicht wegen Bezügen aus einer ehrenamtlichen kommunalpolitischen Tätigkeit beenden darf, auch wenn die Summe dieser Bezüge die Geringfügigkeitsgrenze deutlich überschreitet und die Zahlungen – unter Berücksichtigung von Freibeträgen – als Einnahmen aus „sonstiger selbständiger Tätigkeit“ einkommensteuerpflichtig sind. Das kommunalpolitische Mandat als Ratsmitglied werde rein ehrenamtlich und damit nicht „erwerbsmäßig“ (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 5 KünstlersozialversicherungsG)  ausgeübt und berühre daher nicht den Status der selbständigen Publizistin als Versicherte der Künstlersozialversicherung (vgl. zu Künstlersozialabgaben für Entgelte an Gesellschafter-Geschäftsführer Sperling, NWB 36/2017 S. 2766).