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LSG Sachsen Urteil v. - L 3 AS 950/16

Gesetze: SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB III § 309; SGB II § 31b Abs. 1 S. 3; SGB II § 32 Abs. 1 S. 1; SGB II § 59

Leitsatz

Leitsatz:

Wenn sich ein Kläger gegen eine Meldeaufforderung als solche wendet und damit wirtschaftliche Folgen in Form von Sanktionen nach § 32 SGB II von vornherein abwehren will, ist zur Bestimmung des Werts des Beschwerdegegenstands an die Höhe der nach § 32 Abs. 1 Satz 1 SGB II drohenden Minderung für den Fall, dass ein Leistungsberechtigter trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden, nicht nachkommt, anzuknüpfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAG-54991

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