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LSG Bayern Beschluss v. - L 18 SO 99/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

Steht - wie hier - bereits im Eilverfahren fest, dass die Hauptsache erfolglos ist, gibt es kein im Eilverfahren sicherungsfähiges Recht. Die Ablehnung des Eilantrags ist dann auch verfassungsrechtlich unbedenklich.

Fundstelle(n):
XAAAG-54922

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