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Außenprüfung | Fehler des Prüfers bei der Nachkalkulation
Ein Außenprüfer darf allein die fehlende Mitwirkung des Unternehmers im Rahmen der Außenprüfung nicht zum Anlass einer Hinzuschätzung nehmen. Denn die fehlende Mitwirkung begründet keine Buchführungsmängel.
[i]Anforderungen an NachkalkulationAußerdem muss eine Nachkalkulation präzise durchgeführt werden und insbesondere eine Aufteilung auf die einzelnen Warengruppen beinhalten. Eine Nachkalkulation, bei der der Prüfer unterschiedliche Warengruppen zu einem Gesamtwareneinsatz zusammenfasst und hierauf einen einheitlichen Gewinnaufschlagsatz anwendet, ist daher nicht geeignet, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu widerlegen. S. 785
[i]Fehlende Mitwirkung rechtfertigt keine HinzuschätzungIm Streitfall hatte der Prüfer im Prüfungsbericht keine Buchführungsmängel festgestellt. Jedoch hatte er die fehlende Mitwirkung des Steuerpflichtigen kritisiert, denn dieser h...