Bilanzbuchhalter-Handbuch
11. Aufl. 2017
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Teil A: Einkommensteuer
I. Überblick
1. Der Anwendungsbereich des EStG
1Der Besteuerung vom Einkommen nach Maßgabe des EStG unterliegen nur die natürlichen Personen. Die insoweit bedeutsamen Regelungen ergeben sich aus §§ 1–58 EStG. Weiter wird in §§ 62–78 EStG die Gewährung des Kindergelds, in §§ 79–99 EStG die Gewährung der Altersvorsorgezulage geregelt. Ein Anspruch auf Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei der Einkommensbesteuerung anstelle des Kindergeldes besteht im Regelfall nur dann, wenn dies für die betroffenen Stpfl. zu einem günstigeren Ergebnis führt. Dieser sachliche Zusammenhang führte dazu, dass auch die Vorschriften zur Gewährung des Kindergeldes in das EStG aufgenommen wurden. Bei den durch die Altersvorsorgezulage begünstigten Altersvorsorgebeiträgen besteht ein enger sachlicher Zusammenhang mit den Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von anderen Aufwendungen zur Altersvorsorge.
2Die Vorschriften des EStG sind bei der Besteuerung nach Maßgabe des KStG ebenfalls anzuwenden, soweit dies der Sache nach möglich ist und das KStG keine abweichenden Regelungen enthält. Insbesondere die Vorschriften zu den einzelnen Einkunftsarten einschl. der Ermittlung der Einkünfte, insbesondere die Gewinnermi...