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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 06-07 | Umsatzsteuer: Unentgeltliche Wertabgabe bei der Ehrung einzelner Jubilare

Nach einem aktuellen Schreiben des BMF liegt bei der Ehrung eines einzelnen Jubilars keine Betriebsveranstaltung vor, so dass die Freigrenze von 110 € nicht zur Anwendung gelangt. Demzufolge sind sämtliche im Rahmen einer solchen Veranstaltung zugewendeten Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuer (unentgeltliche Wertabgabe) zu unterwerfen, wenn diese Leistungen zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Davon gibt es jedoch wichtige Ausnahmen.

Wir kommen jetzt zur Umsatzsteuer. Das Bundesfinanzministerium hat eine wichtige Praxisfrage zu Betriebsveranstaltungen beantwortet. Konkret geht es um die umsatzsteuerlichen Folgen bei der Ehrung einzelner Jubilare.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft hatten sich im Sommer 2016 mit einem Fragen-Katalog an das BMF gewendet – zur lohnsteuerlichen und zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen. Das für die Lohnsteuer zuständige Referat hatte vergleichsweise zügig reagiert. Wir haben Sie in unserer März-Ausgabe 2017 über das Schreiben informiert. Zwischenzeitlich hat auch das Umsatzsteuer-Referat geantwortet.

Die Spitzenverbände hatten das BMF gefragt: Steht einem Unternehmer ein Vorsteuerabzug ...