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Track 29 | Reinvestitionsrücklage: Verlängerung der vierjährigen Investitionsfrist beim Neubau eines Gebäudes
Die vierjährige Reinvestitionsfrist für die Einstellung der stillen Reserven in eine Rücklage nach § 6b EStG verlängert sich bei neu hergestellten Gebäuden auf sechs Jahre, wenn mit der Herstellung innerhalb des Vierjahreszeitraums begonnen wird. In der Rechtsprechung ist allerdings nicht abschließend geklärt, was unter dem Beginn der Herstellung zu verstehen ist. Hierzu ist jetzt ein Verfahren beim BFH anhängig.
Ein interessantes Verfahren zur Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG, das beim X. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig ist, haben wir noch für Sie ausgewählt.
Bei der Veräußerung von unbeweglichem Anlagevermögen gestattet § 6b EStG die unmittelbare Übertragung der stillen Reserven auf ein Ersatzwirtschaftsgut oder – alternativ – für eine vierjährige Reinvestitionsfrist die Einstellung in eine Rücklage. Diese Frist verlängert sich bei neu hergestellten Gebäuden auf sechs Jahre, wenn mit der Herstellung innerhalb des Vierjahreszeitraums begonnen wird. In der Rechtsprechung ist allerdings nicht abschließend geklärt, was unter dem Beginn der Herstellung zu verstehen ist.
Das Finanzgericht München hat jetzt entschieden: Ein Steuerpflichtiger kann die Verlängerung der Investitionsfrist nicht allein mit der ...