Gesetze:
UZK Art. 5 Nr. 27
UZK Art. 74 Abs. 3
UZK Art. 79 Abs. 1 Buchst. a
UZK Art. 79 Abs. 3 Buchst. a
UZK Art. 124 Abs. 1 Buchst. h
AO § 162
Steuerschuldnerschaft bei
Räumung eines Zolllagers - Schätzung der Zollschuld
Leitsatz
1. Wer ein
Zolllager räumt und dadurch die sich darin befindlichen Waren der
zollamtlichen Überwachung entzieht, ist Schuldner der Einfuhrabgaben,
auch wenn er nicht weiß, dass es sich bei den geräumten Räumlichkeiten
um ein Zolllager handelt.
2. Liegen keine Bestandsaufzeichnungen
vor, darf die Zollbehörde Art und Menge der Waren, die aus dem Zolllager
entfernt wurden, nach § 162 AO und den Zollwert nach der Schlussmethode
schätzen.
Fundstelle(n): JAAAG-54140
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