Autobahnraststättenbetreiber: Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für kostenlose Verpflegung von Busfahrern
Leitsatz
Aufwendungen für die Bewirtung von Busfahrern sind grds. BA, da sie durch den Betrieb des Kl. veranlasst sind. Denn durch
die kostenlose Verpflegung der Busfahrer sollen diese dazu motiviert werden, die Autobahnraststätte anzusteuern, damit die
Busfahrgäste dort entgeltlich Speisen gegen Verzehr erwerben.
Die Aufwendungen sind indes nur beschränkt abziehbar, da das „Abladen” von Businsassen in der Autobahnraststätte keine Gegenleistung
des Busfahrers für seine Verpflegung darstellt.
Die unentgeltliche Bewirtung des Busfahrers ist nicht Gegenstand der mit Gewinnabsicht ausgeübten Tätigkeit des Raststättenbetreibers.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2017 S. 942 EFG 2017 S. 1157 Nr. 14 KÖSDI 2017 S. 20428 Nr. 9 SAAAG-54137
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.