Unzulässigkeit der namens des Insolvenzverwalters von einer Steuerberatungsgesellschaft beim Finanzgericht erhobenen Klage
bei Nichtvorlage einer schriftlichen Prozessvollmacht des Insolvenzverwalters
Kostentragung der Steuerberatungsgesellschaft als vollmachtlose Vertreterin trotz Mandatsniederlegung
Leitsatz
Hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen der Insolvenzverwalter eine Steuerberatungsgesellschaft
lediglich zur Führung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens betreffend eine vorinsolvenzliche Umsatzforderung bevollmächtigt,
die vom Finanzamt als Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle angemeldet worden ist, so ist eine von der Steuerberatungsgesellschaft
später beim Finanzgericht erhobene Klage unzulässig, wenn trotz gerichtlicher Aufforderung keine schriftliche, vom Insolvenzverwalter
ausgestellte Prozessvollmacht vorgelegt worden ist. Auch wenn die Steuerberatungsgesellschaft später das Mandat niedergelegt
hat, sind ihr als vollmachtloser Vertreterin die Kosten des Klageverfahrens aufzuerlegen.
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 8 Nr. 11 DStRE 2018 S. 631 Nr. 10 OAAAG-54134
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