Karsten Webel

Abgabenordnung

2. Aufl. 2017

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77342-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65332-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Abgabenordnung (2. Auflage)

Kapitel 13: Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) erlöschen gem. § 47 AO insb. durch

  • Zahlung,

  • Aufrechnung,

  • Erlass (Festsetzungserlass, § 163 AO und Zahlungserlass, § 227 AO) sowie

  • Verjährung (Festsetzungsverjährung, §§ 169-171 AO und Zahlungsverjährung, §§ 228-232 AO).

Daneben gibt es auch weitere Erlöschensgründe. So dürfen z. B. Ansprüche aus dem Steuerverhältnis nicht mehr gegenüber einem Stpfl. geltend gemacht werden, wenn sie in einem Insolvenz- oder Schuldenbereinigungsplan aufgenommen wurden (§§ 254 Abs. 1, 308 Abs. 3 Satz 2 InsO). Ein festgesetztes Zwangsgeld erlischt hingegen gem. § 335 AO, wenn der Stpfl. die ihm obliegende Verpflichtung, die erzwungen werden soll, erfüllt, vgl. S. 83 ff.

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen hingegen z. B. nicht durch Niederschlagung (§ 261 AO), Hinterlegung (§§ 241 f. AO) oder Aufteilung einer Gesamtschuld (§ 268 AO).

13.1 Zahlung

Durch Eingang der Zahlung bei der zuständigen Finanzbehörde erlischt der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Voraussetzung ist, dass der Anspruch entstanden ist, fällig muss er hingegen noch nicht sein.

Die Zahlung führt auch zum Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn sie durch einen Dritten erbracht wird, wobei...

Abgabenordnung

Erwerben Sie das Buch kostenpflichtig im Shop.