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StuB Nr. 16 vom Seite 617

BFH gibt Antwort auf Sonderfragen der Realteilung

Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 16.3.2017 - IV R 31/14 und 30.3.2017 - IV R 11/15

StB Prof. Dr. Tina Hubert

Das erkennt eine steuerneutrale Realteilung neuerdings auch dann an, wenn einzelne oder mehrere Mitunternehmer unter Fortbestand der Mitunternehmerschaft und Mitnahme jeweils eines Teilbetriebs ausscheiden. In der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern an ausscheidende Mitunternehmer sieht die Verwaltung jedoch eine Sachwertabfindung. Warum dies so ist, bleibt unklar. Verfassungsrechtlich ebenso noch abzuklären ist, ob die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens einer Realteilungsgesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer anderen Personengesellschaft, an der ein oder alle Realteiler ebenfalls beteiligt ist/sind, (weiterhin) steuerneutral nicht möglich ist. Auf diese seit mehr als zehn Jahren bestehenden Sonderfragen wurde bereits in zwei früheren Beiträgen ausführlich eingegangen. Der BFH hat nun in seinen am veröffentlichten Entscheidungen vom und vom hierzu Stellung genommen. Der nachfolgende Beitrag greift daher diese (alten und immer noch aktuellen) Sonderfragen nochmalig auf und verdeutlicht, inwieweit die neue BFH-Rechtsprechung zu deren Beantwortung beiträg...