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OLG Hamm 08.05.2017 8 U 86/16, NWB 34/2017 S. 2566

Stiftungsrecht | Unwirksame Abberufung eines Stiftungsvorstands

Sieht die Stiftungssatzung nichts anderes vor, kann ein Vorstandsmitglied einer rechtsfähigen Stiftung nur aus wichtigem Grund abberufen werden. Ist die freie Abberufung des Stiftungsvorstands nicht vorgesehen, kann die Auslegung des konkludent geschlossenen Anstellungsvertrags ergeben, dass auch dieser nicht ordentlich kündbar ist.

Anmerkung:

In dem Prozess haben die Parteien u. a. um die Wirksamkeit des Ausschlusses des Klägers aus dem Vorstand der beklagten Stiftung und über Vergütungsansprüche des Klägers gestritten. Die Auslegung der Stiftungssatzung durch das OLG Hamm (Vorinstanz ) hat ergeben, dass die Stiftungssatzung hinsichtlich der Abberufung und Vergütung weder ein freies noch ein lediglich an einfache Sachgründe gebundenes Abberufun...