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Rechtsschutz gegen Maßnahmen des internationalen Informationsaustausches in Steuersachen
Diese Arbeitshilfe ist eine Erweiterung zu den Aufsätzen Oppel, Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen, –370 (Teil I ) NWB CAAAG-45322 und –415 (Teil II) NWB VAAAG-47154. Neben ausführlichen Erläuterungen zum Thema finden Sie dort weitere Nachweise.
Das Problem
Steuerverwaltungen stehen verfahrensrechtlich Ermittlungsbefugnisse grundsätzlich nur im eigenen Hoheitsgebiet zu. Materiell-rechtlich beanspruchen die meisten Staaten – wie auch Deutschland – jedoch die Besteuerung des Welteinkommens. Insoweit besteht ein Defizit bei den Ermittlungsbefugnissen.
Dieses Defizit gleichen Staaten aus, indem sie mit anderen Staaten i. d. R. auf völkerrechtlicher Grundlage Informationen über steuerlich erhebliche Sachverhalte austauschen, die in deren Hoheitsgebiet verwirklicht wurden.
Dieses Vorgehen berührt subjektive Rechte der Steuerpflichtigen, aus deutscher Sicht insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG). Neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht können insbesondere die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) betroffen sein. Daneben schützen auch Art. 6 EUV i. V. mit der EU-Grundrechtecharta. Gibt Deutschland Informationen preis, werden durch...