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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 22/14

Die Beteiligten streiten noch über eine Honorarrückforderung in Höhe von 12.068,43 € gegenüber dem Kläger aufgrund einer Plausibilitätsprüfung der Honorarabrechnungen der drei Quartale III/06 bis I/07.

Fundstelle(n):
UAAAG-53724

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