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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 9 AS 1068/17

Leitsatz

Leitsatz:

Bei Verfahren, in denen die gerichtliche Feststellung einer Klagerücknahmefiktion (§ 102 Abs. 2 S. 1 SGG) im Streit ist, bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Streitgegenstand des ursprünglichen Klagebegehrens.

Fundstelle(n):
QAAAG-53721

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