Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung
bei fehlendem Hinweis auf elektronische Einspruchseinreichung -
einjährige Einspruchsfrist
Leitsatz
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut
des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO nicht auf die Möglichkeit der elektronischen
Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig
im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO. Die Einspruchsfrist beträgt sodann
ein Jahr.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1405 Nr. 17 KÖSDI 2017 S. 20480 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2017 S. 2733 YAAAG-53565
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