Ermessensfehlerhafte Ablehnung
des Erlasses einer Kindergeldrückforderung - Berücksichtigung einer
unzureichenden Behördenzusammenarbeit
Leitsatz
Die Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung
ist ermessensfehlerhaft, wenn sie allein auf eine Verletzung von
Informationspflichten gemäß § 68 Abs. 1 EStG gestützt ist, obwohl
der Kindergeldempfänger den das Kindergeld anrechnenden Sozialleistungsträger
ordnungsgemäß über den kindergeldrelevanten Sachverhalt informiert
hat (entgegen Abschnitt V 25 DA-KG 2016). Bei der Entscheidung über
den Erlassantrag gemäß § 227 AO sind die jeweiligen Verursachungsbeiträge
von Kindergeldempfänger, Familienkasse und Sozialleistungsträger
abzuwägen. Dabei ist auch eine unzureichende Behördenzusammenarbeit
zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAG-53563
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