Bilaterale Betriebsprüfung zur Überprüfung von Verrechnungspreisen
Leitsatz
Zur Überprüfung von Verrechnungspreisen ist die Finanzbehörde befugt, mit der Finanzverwaltung der Niederlande eine gleichzeitige
Betriebsprüfung der deutschen Tochtergesellschaft und niederländischen Muttergesellschaft zu vereinbaren und durchzuführen
und die hierfür notwendigen Informationen zu übersenden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2017 S. 280 Nr. 9 DStR 2017 S. 10 Nr. 49 DStRE 2018 S. 33 Nr. 1 EFG 2017 S. 1322 Nr. 16 GmbH-StB 2018 S. 27 Nr. 1 PIStB 2018 S. 36 Nr. 2 TAAAG-53558
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