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BMF 08.06.2017 III C 3 - S 7185/09/10001-06, BBK 16/2017 S. 735

Umsatzsteuer | BMF: Umsatzsteuerfreiheit für ehrenamtliche Tätigkeit

Die Tätigkeit für einen Sparkassenverband ist nicht ehrenamtlich und daher nicht umsatzsteuerfrei, wenn sich die Ehrenamtlichkeit nur aus der Satzung des Sparkassenverbands ergibt. Dies hat das unterstrichen und folgt somit der Rechtsprechung des BFH.

[i]Ehrenamtlichkeit muss sich aus Gesetz ergebenDie Ehrenamtlichkeit muss sich nämlich entweder aus einem Gesetz bzw. einer Rechtsverordnung ergeben, oder es muss sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs oder im materiellen Sinne handeln, d. h. um eine fremdnützige Tätigkeit.

[i]Beruflicher Charakter der Tätigkeit schädlichSelbst wenn eine Ehrenamtlichkeit zu bejahen ist, ist aber noch weiter zu prüfen, ob nicht die Tätigkeit bereits einen beruflichen Charakter hat. Kriterien hierfür und damit für eine Umsatzsteuerpflicht sind:

  • der ...