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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Vermietung von Plätzen für das Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen
Der BFH hat entschieden, dass die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von zum Verkauf bestimmten Fahrzeugen an Kfz-Händler jedenfalls dann steuerfrei ist, wenn sie mit einer steuerfreien Vermietung von für einen anderen Gebrauch bestimmten Grundstücksflächen – hier u. a. Stellplatz für als Verkaufseinrichtung genutzten (Büro-)Container – eng verbunden ist.
A. Sachverhalt
Die Klägerin war Eigentümerin eines teilweise bebauten Grundstücks. Die teilasphaltierten Flächen des Grundstücks waren in ca. 25 zum Teil durch Hecken und Zäune abgetrennten Parzellen (Einheiten) aufgeteilt. Ab dem Beginn ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vermietete die Klägerin diese Einheiten u. a. an verschiedene Gebrauchtwagenhändler, die auf den von ihnen jeweils angemieteten Flächen die zum Verkauf angebotenen Fahrzeuge abstellten, welche regelmäßig nicht zum Straßenverkehr zugelassen waren. Eine nicht bekannte Anzahl der Gebrauchtwagenhändler hatte außerdem Unterstände, Wohnwagen oder (Büro-)Container aufgestellt, die sie für ihre Verkaufstätigkeit nutzten.
Nach den gewerblichen Mietverträgen wurden jeweils unbebaute Flächen bestimmter Quadratmeterzahl u. a. zum Betrieb eines Kfz-Handels bzw. Gebrauchtwa...