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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 628

Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter

Teil III: Besteuerung der Gesellschafter

Dr. Martin Weiss

Die Besteuerung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist bestimmt vom Trennungsprinzip: Grundsätzlich soll der Gesellschafter nur besteuert werden, wenn ihm Kapitalerträge aus der Kapitalgesellschaft zufließen, etwa bei einer offenen oder verdeckten Gewinnausschüttung. Umgekehrt soll die Besteuerung auf Ebene der Kapitalgesellschaft unabhängig von den Verhältnissen beim Gesellschafter erfolgen. Allerdings ist dieses Prinzip durch gesetzliche Regelungen der letzten Jahre teilweise aufgeweicht worden, insbesondere durch das formelle (§ 32a KStG) und materielle (z. B. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG) Korrespondenzprinzip, aber auch durch § 8c KStG. Diese Fragestellungen werden in diesem Teil III der SteuerStud-Reihe zur Besteuerung der Kapitalgesellschaften und ihrer Gesellschafter beleuchtet. Eine Übersicht über alle Teile dieser SteuerStud-Reihe finden Sie am Ende dieses Beitrags. Beachten Sie darüber hinaus unsere SteuerStud-Reihe zur Besteuerung der Personengesellschaften und ihrer Gesellschafter und aktuell hierzu die Ausführungen von Brucker/Cortez zu Personengesellschaften i. R. von Umwandlungsvorgängen ab S. 638 NWB IAAAG-53326 in dieser Ausgabe.

I. Hintergrund

Die Besteuerung des Gesellschafters einer Kap...