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LSG Bayern Urteil v. - L 19 R 567/15

Leitsatz

Leitsatz:

1. Bezieher einer bestandskräftig bewilligten Altersrente mit Abschlägen können nicht in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte wechseln.

2. Gegen die Regelung des § 34 Abs. 4 SGB VI bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
SAAAG-53207

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