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FG Münster 24.08.2016 7 K 821/13 E, IWB 15/2017 S. 546

FG Münster | Wirtschaftlicher Arbeitgeber beim internationalen Arbeitnehmerverleih

Zahlt der ausländische Entleiher im Rahmen einer konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung an den inländischen Verleiher einen kalkulatorisch ermittelten Pauschalpreis pro Arbeitsstunde, wird der Entleiher hierdurch nicht zum (wirtschaftlichen) Arbeitgeber im Sinne des DBA Großbritannien.

Hinweis:

Im Streit war, ob in Großbritannien erzielter Arbeitslohn des Kl. nach dem (alten) DBA Großbritannien steuerfrei ist. Der Kl. mit Wohnsitz im Inland war bei einer deutschen Firma [i]Arbeitgebereigenschaft knüpft unverändert daran an, dass die Vergütung wirtschaftlich getragen wird beschäftigt. Er wurde im Streitjahr 2010 zeitweilig an die britische Gesellschaft des Konzerns ausgeliehen und war an 141 Tagen in Großbritannien tätig. Die britische Firma zahlte an die deutsche Firma für die Dienste des Kl. im Umfang von insgesamt 1072 Stunden einen Betrag i. H. von ca. 133.250 € (Stundensatz 124,30 €). Das Finanzamt vertrat die Ansicht...