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FG Düsseldorf | Auskunfts- und Vorlageverlangen der Betriebsprüfung ist kein Verwaltungsakt
Auskunfts- und Vorlageverlangen des Betriebsprüfers sind i. d. R. nicht selbständig anfechtbare Vorbereitungshandlungen.
Im Rahmen einer Außenprüfung bei der Klin. forderte die Betriebsprüfung eine Verrechnungspreisdokumentation an. Die von der Klin. vorgelegte Verrechnungspreisdokumentation bezog sich u. a. auf Produkte, die in den Jahren 2008 bis 2012 von der niederländischen Muttergesellschaft der Klin. eingekauft wurden, die diese Produkte zuvor von der ausländischen Schwestergesellschaft (Ltd.) der Klin. bezogen hatte. [i]Prüfungsanfrage ist i. d. R. keine selbständig anfechtbare VorbereitungshandlungDie Betriebsprüfung ging nach der vorgelegten Dokumentation davon aus, dass im Hinblick auf den Erwerb dieser ursprünglich aus Asien bezogenen Produkte die Gewinnaufteilungsmethode angewandt worden sei und forderte diverse Unterlagen an, insbesondere Bilanz...